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   BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84   

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https://dejure.org/1984,3641
BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84 (https://dejure.org/1984,3641)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1984 - 3 StR 206/84 (https://dejure.org/1984,3641)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1984 - 3 StR 206/84 (https://dejure.org/1984,3641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen Betruges - Beschreibung " besondere Umstände " der Vorschrift des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung bei einer Verurteilung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84
    Charakterisierung der von § 56 Abs. 2 StGB erfaßten Fälle findet sich zwar in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, so in den von der Strafkammer herangezogenen in NJW 1977, 639 und NStZ 1981, 61.

    Sie verkennt - worauf die Verteidigung mit Recht hinweist -, daß dem Revisionsgericht gegenüber der dem Tatrichter im Hinblick auf die Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" (vgl. BGH NJW 1977, 639) zugewiesenen vorrangigen Wertentscheidung nur eine beschränkte Überprüfung möglich ist.

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84
    Charakterisierung der von § 56 Abs. 2 StGB erfaßten Fälle findet sich zwar in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, so in den von der Strafkammer herangezogenen in NJW 1977, 639 und NStZ 1981, 61.
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84
    Die Wertung des Tatrichters muß hingenommen werden, soweit die Gründe, auf die sie sich stützt, im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist, und zwar selbst dann, wenn das Revisionsgericht die herangezogenen Umstände anders wertet (BGH a.a.O.; BGH NStZ 1981, 389, 390; NStZ 1983, 118).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

    Hier verlangt § 56 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH NStZ 1984, 360, 361; BGH, wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85).
  • BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87

    Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der

    Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20).
  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 396/85

    Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Sie läßt den Wandel außer Betracht, den die Auslegung des § 56 Abs. 2 StGB in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren hat (vgl. u.a.: BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1984, 360; 1984, 361; BGH wistra 1985, 20; Mösl NStZ 1983, 493, 495/496; 1984, 492, 495; Müller NStZ 1985, 158, 160).
  • BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84

    Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB genügen nach heutigem Verständnis Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - unter Hinweis auf Mösl NStZ 1983, 493, 495 und Spiegel DAR 1984, 185, 193 m.Nachw.).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 18.10.1985 - 2 StR 566/85

    Misshandlung eines Verkäufers in einer reisenden Verkäufergruppe - Frage des

    Wegen der dabei anzuwendenden Grundsätze weist der Senat den neuen Tatrichter auf die Entscheidungen BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84 - hin.
  • BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85

    Unbegründetheit einer Revision wegen Hinterziehung von Einfuhrsteuern für die

    Dem angefochtenen Urteil ist hinreichend deutlich zu entnehmen, daß das Landgericht im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH WiStra 1985, 20) auch unter Berücksichtigung der Härte der Strafverbüßung für einen - mit Ausnahme der hohen Abgabenhinterziehung - bis dahin unbescholtenen, in ordentlichen Verhältnissen lebenden Bürger einen Milderungsgrund von besonderem Gewicht, auch durch das Zusammentreffen von gewöhnlichen Milderungsgründen, nicht gesehen hat.
  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügen schon Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 mit weiteren Nachweisen).
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